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Gemeinsam mehr sehen


Der BSVSt ist ihr verlässlicher Ansprechpartner in den Bereichen

  • Rehabilitation, Hilfsmittel und Förderung

    Anträge stellen, das passende Hilfsmittel finden oder lebenpraktische Fähigkeiten trainieren - wir unterstützen beim selbstbestimmten Leben

  • Schule, Ausbildung und Beruf

    Ob Frühförderung, Aus- und Weiterbildung oder berufliche Inklusion - wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten und setzen uns für Ihre Rechte ein!

  • Sport, Kultur und Freizeit

    Von Turnen, Gymnastik, Wandern bis hin zum Tanzkurs, von Stadtführungen und Ausflügen bis hin zu Wanderwochen, vom Langlaufkurs bis hin zum Luftgewehrschießen - "Gemeinsam mehr erleben" ist das Motto bei unseren Freizeitangeboten in ganz Österreich!

  • Barrierefreiheit

    Selbständige und sicher Mobilität (Ampeln, Akustik,Überquerungen,...) im öffentlichen Raum -dafür mach uns miteinander stark!

  • Internationale Vernetzungen

    Laufend spannende internationale und europaweite Projekte - seien Sie selbst mit dabei!

 

 

Satzung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Steiermark

§ 4 Vereinsmitglieder


(2) Ordentliche Mitglieder können blinde und sehbehinderte Personen werden,die in der Steiermark ihren Wohnsitz haben und die nach den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes, der Landespflegegeldgesetze oder anderer einschlägiger Gesetze
als blind oder hochgradig sehbehindert gelten; darüber hinaus Personen, die durch ein,augenärztliches Gutachten einen Visus von höchstens 1/10 am besseren Auge nachweisenkönnen.

(3) Außerordentliche Mitglieder können sehbehinderte Personen werden, unabhängig davon, ob sie die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen.

Die ordentliche Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK kostet derzeit pro Kalenderjahr € 55,00.

Wenn Sie Informationen über die Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband STEIERMARK haben möchten, können Sie sich gerne an Herrn Mag. Rainer Eggarter, E-Mail: recht@bsvst.at oder Telefon 0316/682240-16 wenden.

Um weitere Informationen zu bekommen, können Sie auch gerne unser Kontaktformular benutzen. Bitte, beachten Sie aber, dass Sie durch das Ausfüllen des Formulares alleine, noch kein Mitglied sind. Um zum Formular zu kommen, einfach >Hier klicken<

Nutzen unseres Verbandes

Wir vertreten Ihre Interessen als Selbsthilfeorganisation blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen sowie als Landesgruppe des Blinden- und Sehbehindertenverbands ÖSTERREICH (BSVÖ) und unterstützen Sie, so weit es uns möglich ist.

1. Pflegegeld

Es gibt eine Mindesteinstufung beim Pflegegeld. Die aktuellen Sätze für das Pflegegeld erfahren Sie entweder in unserer sozialrechtlichen Abteilung oder unter folgendem Link:

www.gesundheit.steiermark.at/cms/beitrag/11645011/72574865/

2. Hörbücherei

Die Hörbücherei ist eine Versandbibliothek und ein Hörbuchproduzent.

Der Bestand der Hörbücherei, der mehr als 10.000 Büchern umfasst, beinhaltet DAISY-Hörbücher, eine Sammlung von kommerziellen Hörbüchern, sämtliche von Ö1 seit 1946 produzierten Hörspiele sowie Hörfilme. DAISY-Hörbücher bieten eine für unsere HörerInnen navigierbare Struktur, die es ihnen erlaubt, zwischen Kapiteln, Unterkapiteln sowie Fussnoten, Anhängen und Glossaren zu springen, sowie Lesezeichen zu setzen, um somit gekennzeichnete Stellen später wieder zu finden. Voraussetzung dafür ist die Benutzung eines der DAISY-Player.

Sie können im Hilfsmittelshop des BSVSt geeignete Daisy Player beziehen.

Postanschrift

Hörbücherei des BSVÖ
Hietzinger Kai 85
A-1130 Wien


Telefon, Telefax, E-Mail
Telefon: +43 1 982 75 84-230
Telefax: +43 1 982 75 84-235
E-Mail: verleih(at)hoerbuecherei.at


Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und von 12:30 bis 16:00
Am Freitag ist die Hörbücherei geschlossen.

3. Gästehaus Stubenberg

Das neu renovierte Gästehaus des Blinden- und Sehbehindertenverbandes STEIERMARK in Stubenberg am See und die Gästehäuser in den anderen Bundesländern stehen Blinden und Sehbehinderten und deren Begleitpersonen gegen Bezahlung zur Verfügung. Mitglieder erhalten einen ermäßigten Preis.

4. Verkehr

Wir setzen uns umfassend für die Durchsetzung der Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen im Verkehr ein: akustische Ampeln, taktile Leitsysteme, Markierungen etc.

5. GVB-Netzkarte

In Graz wohnende Mitglieder erhalten eine Gratis-Jahres-Netzkarte der GVB.

NEU:

der BSVSt wurde seitens der Holding Graz ermächtigt, in Zukunft den Beziehern von Pflegegeld der Stufe 3 wegen hochgradiger Sehbehinderung mit Hauptwohnsitz in Graz ein Empfehlungs-schreiben für die Ausstellung einer GVB - Sondernetzkarte mit Begleitperson auszustellen.

Bisher durfte diesen Betroffenen nur Empfehlungsschreiben für Sondernetzkarten ohne Begleitperson ausgestellt werden.

Betroffene mit Sondernetzkarten ohne Begleitperson können und sollten sich an die Sozialrechtsabteilung des BSVSt wenden, um das neue Empfehlungsschreiben abzuholen.

 

6. Opern- und Theaterkarten

Im Grazer Opernhaus und Schauspielhaus gibt es 50 % Ermäßigung für das Mitglied und eine Begleitung.

7. Radio und Fernsehen

Abhängig von Ihrem Einkommen und jenem der Haushaltsangehörigen können Sie bei der GIS (Gebühren Info Service GmbH) um Radio- und Fernsehgrundgebühren-Befreiung ansuchen.

Die genauen Richtlinien sind unter https://www.gis.at/befreiung/ nachzulesen bzw. im Verbandsbüro zu erfragen.

9. Darlehen

Bei nachgewiesener unbedingter Notwendigkeit im Zusammenhang mit dem Ankauf von Hilfsmitteln haben Sie nach Maßgabe der Mittel des Vereines die Möglichkeit, von uns ein zinsenloses Darlehen zu bekommen. Die Beurteilung hierüber obliegt der Vereinsleitung.

10. Beratung


Wir beraten Sie in sozialen, rechtlichen und finanziellen Fragen, die mit der Blindheit oder Sehbehinderung zusammenhängen, und stellen Ihnen Hilfsmöglichkeiten und Hilfsmittel vor. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Finanzierung von Hilfsmitteln und Rehabilitationstrainings und können Sie bei Bedarf in sozialrechtlichen Verfahren vertreten.

11. Gruppenveranstaltungen

Wir organisieren bzw. stellen Kontakt zu verschiedenen Gruppen von Betroffenen her, wie z.B. Regionalgruppen und Gesprächsrunden in den Bezirken, Wander- und Sportgruppen, Jugendgruppe, Tanz- und Gymnastikgruppe. Wir organisieren außerdem Informationsveranstaltungen, Hilfsmittelausstellungen und Feiern.

12. Hilfsmittel

Alle Hilfsmittel sind für Mitglieder deutlich billiger: Stoff- und Elastik-Armschleifen, weiße Holz- sowie zusammenlegbare Metallstöcke, Langstöcke, Blindenschreibmaterial, Blindenschreibmaschinen, Blinden-Nähnadeln, sprechende Personen- und Küchenwaagen, Spiele, sprechende Uhren und Wecker, Uhren für Sehbehinderte, Flüssigkeitsstandanzeiger, Kurzzeitmesser, sprechende Fieberthermometer und Innen-Außen-Thermometer, Blindenzollstäbe und -rollmaße, Konturenpaste, Markierungspunkte, u.v.a.m.

Pflichten als Verbandsmitglied


1. Leistung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von € 55,-- pro Jahr.
2. Wahrung der Interessen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Steiermark.

Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.