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So können Sie helfen

Die Dienstleistungen des BSVst für blinde und sehbehinderte Personen in der Steiermark werden nur zum Teil von der öffentlichen Hand finanziert. Unsere gewohnt engagierte Betreuung können wir nur mit Ihrer Hilfe aufrechterhalten und verbessern. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie unsere Arbeit zum Wohl seheingeschränkter und blinder SteirerInnen mit einer Spende tatkräftig unterstützen könnten.


Herzlichen Dank!

Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017

Das Thema der Spendenabsetzbarkeit ist zur Zeit in aller Munde. Es gibt dazu ein paar Neuerungen, die Sie allesamt der Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen, die Sie hier zum Download finden, entnehmen können.

Um Ihre Spende in Zukunft steuerlich absetzen zu können, benötigen wir vom Spender den exakten vollständigen Namen wie im Meldeschein eingetragen und das dazugehörige Geburtsdatum. Somit werden alle Daten an das Finanzamt übermittelt und Ihre Spende auch automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Die Datenübermittlung betrifft Spenden ab dem 1.1.2017. Die Organisationen müssen sie bis Ende Februar des Folgejahres in einer Gesamtsumme an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig werden daher bis 28.2.2018 solche Übermittlungen für Zahlungen des Jahres 2017 erfolgen.

Hier finden Sie den Download der "Broschüre Spendenabsetztbarkeit ab 1.1.2017"

Unser Spendenkonto

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Steiermärkische Sparkasse

IBAN: AT382081500000392399

BIC: STSPAT2G

 

Bitte beachten Sie:

1.   Verwenden Sie für den Zahlungsverkehr immer das richtige Konto und geben Sie stets den Zahlungszweck an. So vermeiden Sie Fehlbuchungen und Mahnungen.

2.    Um den personal- und damit kostenintensiven Zahlungsverkehr mit Erlagsscheinen oder gar Bargeld zugunsten des Online-Zahlungsverkehrs zurückzudrängen, verlangen die Banken für diese Zahlungsarten oft hohe Gebühren. Nutzen Sie deshalb nach Möglichkeit das Online-Banking. Es ist preiswert, bequem und beschleunigt den Zahlungsverkehr.

3.    Selbstverständlich können Sie Ihren Zahlungsverkehr mit uns auch in der bisher gewohnten Weise durchführen oder Hilfsmittelkäufe, Spenden bzw. Beiträge auch persönlich im Verband in der Augasse 132 in Graz einzahlen.

Sie können aber ebenso einen Zahlschein mit nachstehenden Formular beantragen:

 

 

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