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Moderne Technik und Barrierefreiheit dürfen kein Widerspruch sein
Haushaltsgeräte, wie z.B. Geschirrspüler, Waschmaschinen und Küchenherde, sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und in so gut wie jeder Wohnung vorhanden. Dass manche Menschen durch die in den letzten Jahren sehr rasch fortschreitenden technologischen Entwicklungen vor besonderen Herausforderungen und oftmals vor unüberwindbaren Hürden stehen, ist nur den Wenigsten bewusst.
Moderne Haushaltsgeräte werden immer smarter und sind fast ausschließlich nur noch über Touchscreens oder Sensortasten bedienbar. Das führt dazu, dass blinde und sehbehinderte Menschen sowie Personen mit motorischen oder neurologischen Einschränkungen diese Geräte nur noch schwer oder gar nicht mehr bedienen können. Dasselbe gilt übrigens auch für die zunehmende Zahl der Seniorinnen und Senioren.
MODERNE TECHNIK FÜR ALLE
Diese Situation führt zu einer enormen Diskriminierung und zu einem groben Einschnitt in die Selbstbestimmtheit. Dabei schließen moderne Technik und Barrierefreiheit einander eigentlich nicht aus – im Gegenteil: Smartphones, Tablets, Fernsehgeräte oder
Geldausgabeautomaten sind dank Sprachausgabe recht gut bedienbar.
Somit ist nicht die moderne Technik das Problem, sondern vielmehr das mangelnde Wissen über diese Problematik, die fehlende Bereitschaft der Entwickler und die unzureichende gesetzliche Verankerung.
Selbstbestimmt durch den Alltag
Sowohl die rund 80 Millionen Menschen in der EU, die mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen leben, als auch die stetig wachsende Gruppe von Personen über 65 Jahre sind durch manche technische Entwicklungen, die auch die Haushaltsgeräte betreffen,
in deren Verwendung eingeschränkt. Trotz dieser großen Anzahl an Menschen stehen zumeist gar keine völlig barrierefrei bedienbaren Haushaltsgeräte zum Kauf zur Verfügung
MITEINBEZIEHEN IN DEN PLANUNGSPROZESS ALS LÖSUNGSANSATZ
Barrierefreie Haushaltsgeräte stellen für einen großen Teil der Menschen einen Mehrwert dar. Durch das Einbeziehen von Vertreterinnen und Vertretern betroffener Personengruppen in den Planungs- und Entstehungsprozess sowie in Produkttestungen werden Wissen und Erfahrung berücksichtigt, was letztendlich auch eine Kostenersparnis
darstellt und die Kundenzufriedenheit erhöht.
ES GIBT KEINE ALTERNATIVE ZU BARRIEREFREIHEIT
Solange es keine vollständig barrierefreien Haushaltsgeräte gibt, müssen blinde und sehbehinderte Menschen vorübergehend andere Maßnahmen setzen, um sie bedienen zu können. Um diese Möglichkeiten zur Nachrüstung müssen sich die Betroffenen allerdings
nicht nur selbst kümmern, sie müssen finanziell auch selbst dafür aufkommen. Das bedeutet, dass blinde und sehbehinderte Personen ein Gerät zum Normalpreis kaufen und dann zusätzlich noch selbst sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand haben, dieses für sich zumindest teilweise bedienbar zu machen!
Auch die Möglichkeit, Haushaltsgeräte über Apps oder Sprachassistenten zu bedienen, stellt eine Chance dar, sollte aber nur als Ergänzung dienen.
WIR FORDERN „DESIGN FOR ALL“!
Haushaltsgeräte müssen ohne eine Art von Anpassung oder Nachrüstung von allen Menschen gleichermaßen bedienbar sein. Das Ziel ist also die konsequente Umsetzung
eines „Design for All“.
Gemeinsam ans Ziel: Arbeitsgruppe "Haushalt DACH"
Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe nimmt sich dieses Themas an und setzt sich für eine Bewusstseinssteigerung in der Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und in der Wirtschaft ein.
Der BSVÖ ist gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Blinden- und Sehbehindertenorganisationen aus Deutschland und der Schweiz in dieser Arbeitsgruppe vertreten.
DIE FORDERUNGEN DER ARBEITSGRUPPE „HAUSHALT DACH“ SIND:
Folgende Eigenschaften tragen zur Barrierefreiheit von
Haushaltsgeräten bei:
Beseitigung der Diskriminierung: Anwendung von „Design for All“
Teilhabe am technischen Fortschritt:Wahlfreiheit beim Kauf und verständliche Bedienungsanleitungen
Einbeziehung der Barrierefreiheit als Zielsetzung in den Entwicklungs- und Designprozess und als Kriterium in Warentests
Eigenschaften barrierefreier Haushaltsgeräte
Folgende Eigenschaften tragen zur Barrierefreiheit von Haushaltsgeräten bei:
Mehr-Sinne-Prinzip = Wahrnehmung und Bedienung eines Gerätes müssen über mindestens zwei Sinne möglich sein. Das heißt, neben visuellen Informationen muss es zum Beispiel auch eine Sprachausgabe geben und/oder die Einstellungen müssen über tastbare Bedienelemente vorgenommen werden können.
Vorhandensein einer barrierefreien,leicht verständlichen Bedienungsanleitung in zugänglichem Format. Kontraste müssen deutlich oder verstellbar sein.
Schrift muss gut leserlich bzw. Schriftgröße anpassbar sein.
Nachwort des Präsidenten des BSVÖ
»Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, ihre Haushaltsgeräte selbstständig
und ohne Hilfe zu bedienen. Das Ziel ist die konsequente Umsetzung eines „Design for All“ – auch bei Haushaltsgeräten. Es ist technisch machbar und bereitet finanziell auch keine zusätzlichen Kosten, wenn die
Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird und blinde und sehbehinderte Menschen in die Entwicklung eingebunden werden.«
Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ
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